
Pfeile
Pfeile und deren Komponenten sind unverzüglich auf Gewährleistungsansprüche zu prüfen. Sollten am Pfeil vor der Nutzung eigenmächtig Veränderungen durch-geführt werden, so entfällt die Gewährleistung. Da Bogenpfeile und deren Komponenten Verbrauchsmaterialien sind, ist eine Gewährleistung nach deren Benutzung aus-geschlossen.